Ablaufplan Kurse  

 
Vorab möchten wir euch mitteilen, dass dieser Plan erstmal nur eine Überbrückungsphase bis zur Normalität darstellt. Tanzunterricht, wie wir es vor Corona gewohnt waren, wird es aufgrund der Verordnungen vorerst nicht geben.Wir sind uns als „LindyHop Zwickau e.V.“ bewusst, welche Verantwortung wir mit der schrittweisen Wiederaufnahme des Übungsbetriebes haben und möchten alle Tänzer und Tänzerinnen bitten, sich auch über ihren eigenen Teil der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft in Bezug auf Corona und weiteren Infektionskrankheiten bewusst zu sein. Die folgenden Maßnahmen zum Hygiene- und Infektionsschutzstandard sind deshalb bitte sorgfältig durchzulesen.

 

  • Für alle Kurse muss sich vorher angemeldet werden (vorzugsweise per WhatsApp oder telefonisch), die Anmeldung ist verbindlich.
  • Getanzt werden darf ausdrücklich nur in festen Paarungen, ein Partnerwechsel ist nicht erlaubt.
  • Wir werden jeweils eine Teilnehmerliste führen, diese dient der Kontaktpersonennachverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes.
  • Beim Betreten der Örtlichkeit und beim Verlassen ist ebenfalls der geltende Mindestabstand zu wahren.
  • Beim Betreten der Örtlichkeit müssen alle Teilnehmer sich die Hände desinfizieren oder auf den Sanitäranlagen waschen (Spender stehen bereit).
  • Wir bitten um kontaktfreie Begrüßung. Jeglicher Körperkontakt ist, außer bei einem Tanzpaar zueinander, zu vermeiden.
  • Sollte uns beim Einlass bei einem Teilnehmer/in Symptome einer Erkrankung auffallen, so behalten wir uns einen Ausschluss vom Unterricht vor.
  • Nach den Kursen dürfen die Teilnehmer sich aktuell nicht weiter an der Örtlichkeit aufhalten.
  • Verlässlichkeit und Pünktlichkeit wird die Gesamtsituation für alle Beteiligten extrem vereinfachen.
  • Wir bitten euch, soweit es das Wetter zulässt, auf alle Garderobenartikel bis auf ggf. Tanz- bzw. Wechselschuhe zu verzichten. (Im Freien empfehlen wir, die Schuhe den Bodengegebenheiten (Pflaster) anzupassen!).
  • Der Tanzunterricht findet von Seiten des Tanzlehrers/innen ausnahmslos kontaktlos zu den Teilnehmer/innen statt.
  • In den Toilettenräumen darf sich stets nur eine Person gleichzeitig aufhalten.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln, sowie die Hust- und Niesettikette (sind auch an der Übungsstätte einzusehen) sind während des gesamten Aufenthalts an der Übungsstätte zu beachten.

Alle Maßnahmen wurden anhand der Verordnung des Landes Sachsen erstellt (https://www.coronavirus.sachsen.de/)    

Verhaltensregeln zum Hygiene und Infektionsschutz Das neuartige Corona Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfchen- und Aerosolinfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über die Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

PERSÖNLICHE HYGIENE

Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene:

  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand halten (außerhalb des jeweiligen festen Tanzpaares).
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten der Örtlichkeit) durch:
  1. Händewaschen mit Seife für 20–30 Sekunden. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/).

oder

  1. Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch https://www.aktion-sauberehaende.de/).
  • Öffentlich zugänglichen Gegenständen wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

RAUMHYGIENE:

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Übungsbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften der Räume, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Ergänzend dazu gilt: Generell nimmt die Infektiösität von Corona Viren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In allen Toilettenräumen stehen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereit, die regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier stehen ebenfalls bereit. In den Toilettenräumen darf sich stets nur eine Person gleichzeitig aufhalten. Auch hier müssen die Abstandsregeln stets gewahrt werden.

WEGEFÜHRUNG

Die speziellen Regeln zum Ein- und Auslass in die Tanzräume und weitere Wegeführungen entnehmen Sie bitte dem Ablaufplan der Kurse.    

MELDEPFLICHT

Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes sind wir verpflichtet sowohl den Verdacht einer Erkrankung, als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in unserer Tanzschule dem Gesundheitsamt zu melden.

ALLGEMEINES

Der vorliegende „Hygieneplan-Corona für den LindyHop Zwickau e.V.“ ist Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes. Die Einhaltung ist verpflichtend und kann durch das zuständige Gesundheitsamt jederzeit überprüft werden. (Stand 17.05.2020)      

Corona-Verantwortliche:

Silke Zießler    

silke.ziessler@lindyhop-zwickau.de